Zum Inhalt springen

· Julian Laibach · 2 Min. Lesezeit

Webhosting in Deutschland: Worauf es bei DSGVO und Serverstandort ankommt

Serverstandort, AVV, Backups und TLS: Woran Sie DSGVO-konformes Webhosting erkennen – und welche Fragen Sie Ihrem Hosting-Anbieter stellen sollten.

Wer eine Website betreibt, verarbeitet personenbezogene Daten – spätestens durch Server-Logs, E-Mails oder Formulareingaben. Damit stellt sich für jedes Unternehmen die Frage: Wo liegen diese Daten eigentlich, und wer hat Zugriff darauf? Die Antwort beginnt beim Hosting.

Warum der Serverstandort zählt

Liegt Ihre Website auf Servern in Deutschland, unterliegen die Daten deutschem Datenschutzrecht und der DSGVO – ohne die rechtlichen Unsicherheiten, die bei einer Übermittlung in Drittländer wie die USA entstehen. Bei US-Cloud-Anbietern bleibt trotz Zertifizierungen und Rahmenabkommen eine Restunsicherheit, weil US-Behörden unter bestimmten Bedingungen Zugriff auf Daten verlangen können. Ein deutscher Serverstandort macht die Datenschutzerklärung kürzer, die Rechtslage klarer und die Kommunikation mit Kunden einfacher.

Dasselbe gilt für Österreich, wo ebenfalls die DSGVO greift. In der Schweiz gilt das Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG), für das die EU ein angemessenes Schutzniveau anerkennt. Wir hosten deshalb in allen drei Ländern – Sie wählen den Standort.

Die vier Fragen an Ihren Hosting-Anbieter

  1. Wo stehen die Server? „Cloud“ ist keine Ortsangabe. Fragen Sie konkret nach dem Rechenzentrum und dessen Standort.
  2. Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)? Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten für Sie verarbeitet, verlangt Art. 28 DSGVO einen solchen Vertrag. Ein seriöser Anbieter stellt ihn ohne Aufpreis bereit.
  3. Wie sehen Backups aus? Regelmäßige, automatische Sicherungen mit definierter Aufbewahrung sind Pflicht – und im Ernstfall der Unterschied zwischen einer Stunde Ausfall und einem Totalverlust.
  4. Ist die Verbindung durchgehend verschlüsselt? TLS-Zertifikate (erkennbar am Schloss-Symbol im Browser) müssen heute Standard sein, inklusive automatischer Verlängerung.

Sicherheit ist mehr als der Standort

Ein deutscher Server allein macht noch kein sicheres Hosting. Genauso wichtig sind aktuelle Software auf dem Server, sauber getrennte Kundenumgebungen, Spam- und Malware-Schutz für E-Mail-Postfächer – und ein Ansprechpartner, der im Problemfall erreichbar ist. Gerade der letzte Punkt trennt anonyme Massen-Hoster von persönlich betreuten Lösungen: Wenn die Website eines Unternehmens ausfällt, zählt jede Stunde.

Fazit

DSGVO-konformes Hosting ist keine Raketenwissenschaft, sondern eine Frage der richtigen Grundentscheidungen: Serverstandort Deutschland, Österreich oder Schweiz, AVV, Verschlüsselung, Backups und ein erreichbarer Ansprechpartner. Wie wir das bei medienakzent umsetzen, lesen Sie auf unserer Seite zum sicheren Webhosting in Deutschland, der Schweiz und Österreich – oder Sie fragen uns direkt, wenn Sie mit Ihrer Website umziehen möchten.

Hosting im CMS-Paket

Bei medienakzent ist das Hosting Teil unserer CMS-Pakete: Rechenzentrum in Deutschland, der Schweiz oder Österreich, SSL inklusive, AVV auf Wunsch und 99,9 % Ziel-Verfügbarkeit. Die Pakete unterscheiden sich vor allem bei Backups und Überwachung. Im Start-Paket sichern wir täglich mit 14 Tagen Aufbewahrung und prüfen die Verfügbarkeit alle 5 Minuten. Das Business-Paket überwacht jede Minute und hält Backups 30 Tage vor, das Performance-Paket sichert stündlich. Ihre Website liegt heute woanders? Den Hosting-Umzug übernehmen wir komplett – inklusive DNS.

Häufige Fragen.

Ist Webhosting in Deutschland automatisch DSGVO-konform?

Nein. Der Serverstandort ist nur eine Voraussetzung. Dazu gehören ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), eine verschlüsselte Verbindung per TLS, geregelte Backups und eine Website, die keine Daten ungefragt an Drittanbieter überträgt.

Brauche ich für meine Website einen AVV mit dem Hoster?

In aller Regel ja. Sobald der Hoster personenbezogene Daten wie IP-Adressen, Formulareingaben oder E-Mails für Sie verarbeitet, verlangt Art. 28 DSGVO einen AVV. Seriöse Anbieter stellen ihn ohne Aufpreis bereit.

Wie oft sollte eine Website gesichert werden?

Für die meisten Firmenwebsites genügt eine tägliche, automatische Sicherung mit mindestens 14 Tagen Aufbewahrung. Bei vielen Änderungen, Bestellungen oder Anmeldungen lohnen sich stündliche Backups. Wichtig: Die Sicherungen liegen getrennt vom eigentlichen Server.

Was bedeutet 99,9 % Ziel-Verfügbarkeit?

Die Website soll 99,9 % der Zeit erreichbar sein – rechnerisch höchstens rund 43 Minuten Ausfall pro Monat. Der Wert ist eine ehrliche Planungsgröße, keine Garantie. Entscheidend ist, dass die Website überwacht wird und im Störungsfall jemand schnell reagiert.

Kann ich mit meiner Website zu einem deutschen Hoster umziehen, ohne dass sie offline geht?

Ja, bei guter Planung ohne spürbare Ausfallzeit. Website und E-Mail-Postfächer werden zuerst auf dem neuen Server eingerichtet und getestet, erst danach stellen wir die Domain um. Besucher merken davon in der Regel nichts.

Fragen zu diesem Thema?

Wir beraten Sie gern persönlich – unverbindlich und auf Ihren konkreten Fall bezogen.

Unverbindlich & kostenlos · Antwort innerhalb von 24 h (werktags) · Schriftliches Festpreisangebot

Lieber direkt sprechen? 07531 4559530