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Webseitenerstellung

Barrierefreie Website

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ob es Sie betrifft oder nicht: Eine zugängliche Website ist für alle Besucher angenehmer.

Barrierefreiheit

Gut für alle. Warum Barrierefreiheit jeden Besucher betrifft.

Davon profitieren mehr Menschen, als man denkt: ältere Besucher, die größere Schrift brauchen. Menschen, die einen Screenreader nutzen. Jemand mit gebrochenem Arm, der nur die Tastatur bedienen kann. Oder jemand, der in der Sonne aufs Smartphone schaut.

Klare Überschriften, gute Kontraste und eindeutig beschriftete Formulare verbessern die Website für alle. Und weil Suchmaschinen Inhalte ähnlich strukturiert lesen wie assistive Technik, hilft das oft auch bei der Auffindbarkeit.

Was das BFSG regelt. Eine Einordnung ohne Panik.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es setzt den European Accessibility Act um. Für Websites relevant sind vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern – Onlineshops, Online-Buchungen mit Vertragsschluss, Ticketverkäufe.

  • Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind ausgenommen.
  • Reine B2B-Angebote fallen in der Regel nicht darunter.
  • Reine Informationswebsites gelten meist nicht als erfasst – die Abgrenzung ist aber nicht immer eindeutig.

Betroffene müssen außerdem erklären, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Wichtig: Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Mehr im Ratgeber Barrierefreiheit und BFSG.

Umsetzung

Worauf wir bei barrierefreien Websites achten

Orientierung geben die WCAG in Stufe AA, auf die auch die Norm EN 301 549 verweist.

  • Kontraste & Lesbarkeit

    Ausreichende Kontraste, lesbare Schriftgrößen und Layouts, die beim Vergrößern halten.

  • Tastaturbedienung

    Menüs, Buttons und Formulare funktionieren ohne Maus, mit sichtbarem Fokus.

  • Saubere Struktur

    Logische Überschriften und semantisches HTML, damit Screenreader richtig vorlesen.

  • Textalternativen

    Alternativtexte für Bilder pflegen Sie direkt in der Medienbibliothek.

  • Zugängliche Formulare

    Eindeutige Beschriftungen, verständliche Fehlermeldungen, Spamschutz ohne Bilderrätsel.

  • Verständliche Inhalte

    Klare Sprache, sinnvolle Linktexte und eine Navigation, die sich überall gleich verhält.

Vorgehen

Schritt für Schritt. Von der Prüfung zur zugänglichen Website.

  1. Schritt 1

    Bestandsaufnahme

    Wir prüfen Ihre Website mit automatischen Tests und von Hand – per Tastatur und Screenreader.

  2. Schritt 2

    Maßnahmenliste

    Sie erhalten eine verständliche Übersicht, sortiert nach Auswirkung und Aufwand.

  3. Schritt 3

    Umsetzung

    Je nach Zustand bessern wir gezielt nach oder empfehlen einen Relaunch.

  4. Schritt 4

    Pflege

    Wir zeigen Ihrem Team, worauf es bei neuen Inhalten ankommt.

Ehrliche Einschätzung. Nachbessern oder neu bauen?

Manchmal reicht wenig: Kontraste anpassen, Alternativtexte ergänzen, Formulare beschriften. Bei älteren Systemen mit Page-Buildern und vielen Plugins ist das oft mühsam. Dann ist ein Website-Relaunch mit zugänglichem Webdesign meist wirtschaftlicher.

Im medienakzent CMS entstehen Seiten aus festen Bausteinen. Redakteure können die Struktur nicht versehentlich zerstören. Ein Fehler im Baustein wird einmal behoben und gilt überall.

Fordern Sie unseren kostenlosen Website-Check an und erwähnen Sie, dass Barrierefreiheit für Sie ein Thema ist.

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Website im medienakzent CMS, Hosting in Deutschland, der Schweiz oder Österreich, Backups und Überwachung – aus einer Hand und persönlich betreut. Für Barrierefreie Website empfehlen wir das Paket Business.

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  • 1 Std. Contentpflege pro Monat inklusive
  • E-Mail und Telefon, Antwort in 24 Std.

Häufige Fragen. Barrierefreie Website

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Seit dem 28. Juni 2025. Das BFSG setzt den European Accessibility Act der EU um und verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Für einige bestehende Angebote gibt es Übergangsregelungen.

Muss meine Unternehmenswebsite nach dem BFSG barrierefrei sein?

Das hängt davon ab, was Ihre Website anbietet. Betroffen sind vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern – etwa Onlineshops, Online-Buchungen oder Vertragsabschlüsse über die Website. Eine reine Informationswebsite fällt nach überwiegender Einschätzung in der Regel nicht darunter; im Einzelfall sollten Sie das rechtlich prüfen lassen.

Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen?

Ja. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht in gleicher Weise.

Welcher Standard gilt für barrierefreie Websites?

In der Praxis die europäische Norm EN 301 549. Sie verweist für Webinhalte auf die WCAG, in der Regel auf Stufe AA. Die WCAG enthalten prüfbare Kriterien zu Kontrasten, Textalternativen, Tastaturbedienung und Struktur.

Bietet medienakzent Rechtsberatung zum BFSG?

Nein. medienakzent ist eine Webagentur, keine Kanzlei – unsere Hinweise sind eine allgemeine Einordnung. Ob das Gesetz für Sie gilt, klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Die technische und gestalterische Umsetzung übernehmen wir gern.

Kann ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay das Problem lösen?

In der Regel nicht. Overlays legen eine Bedienleiste über die Website, beheben aber fehlende Bildbeschreibungen, schwache Kontraste oder unbedienbare Menüs meist nicht. Barrierefreiheit entsteht im Design, im Code und in den Inhalten selbst.

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